Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird teilweise, und zwar dahin Folge gegeben, daß die über den Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe gemäß dem § 43 Abs. 2 StPO unter Bestimmung einer Probezeit von 3 (drei) Jahren bedingt nachgesehen wird. Im übrigen wird der Berufung nicht Fo…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.Juli 1957 geborene österreichische Staatsbürger Helmut A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs. 1, 143 StGB schuldig erkannt, weil er am 21.August 1984 in Hamburg (BRD) ver…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte Helmut A bekämpft den Schuldspruch und den Strafausspruch mit einer auf die Z 5, 8, 11 lit b, 12 und 13 des § 345 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der keine Berechtigung zukommt: Die den erstgenannten Nichtigkeitsgrund reklamierende Verfahrensrüge, welche sich gegen das …