Text Gründe: Der am 16.Oktober 1969 geborene, sohin zur Tatzeit jugendliche Lehrling Christoph L*** wurde des Vergehens der fahrlässigen (schweren) Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 (zweiter Fall - § 81 Z. 2) StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 2. Mai 1987 im Gemeindegebiet von Ernsthofen…
Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch ficht der Angeklagte mit einer auf § 281 Abs 1 Z. 5, 5 a und 10 StPO. gestützten Nichtigkeitsbeschwerde nur insoweit an, als ihm auch die Qualifikation des § 88 Abs 4, zweiter Fall, StGB. zur Last gelegt wird. Die Mängelrüge (Z. 5) wirft dem Erstgericht vor, in seiner Beweiswürdi…