JudikaturJustizRS0092274

RS0092274 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. März 2004

Eine Weisung darf kein Ersatz für das vorläufig nicht vollzogene Strafübel sein (hier: unentgeltliche Arbeitsleistung, deren Wert jenen der Strafe weit überstiegen hat).

Entscheidungen
2