JudikaturJustizRS0092228

RS0092228 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Mai 1979

Für die außereheliche Lebensgemeinschaft ist nicht von Belang, wie lange, bei wem und wo sich der Betroffene sonst noch aufhielt und welcher Art die anderen Bekanntschaften waren.

Entscheidungen
2