Spruch Aus Anlaß der Nichtigkeitsbeschwerde wird gemäß § 290 Abs. 1 StPO das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch wegen Betruges (Punkt A/I des Urteilssatzes) sowie demgemäß auch im Strafausspruch aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung im Umfang der …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Guntram A (zu A/I) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB und (zu A/II) des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2, erster Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Salzburg I. mit dem Vorsatz, sich durch da…
Rechtliche Beurteilung Aus deren Anlaß hat sich der Oberste Gerichtshof davon überzeugt, daß der Schuldspruch wegen Betruges (Punkt A/I des Urteilssatzes), und zwar sowohl hinsichtlich des dem Angeklagten angelasteten Betruges an der B (A/I/1) als auch hinsichtlich des ihm gleichfalls vorgeworfenen Betruges an der D (A/I/…