JudikaturJustizRS0092198

RS0092198 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. April 1985

Nur eine auf Dauer ausgerichtete Gemeinschaft von Personen verschiedenen Geschlechts entspricht den Merkmalen des § 72 Abs 2 StGB, die ihrem Wesen nach der Beziehung miteinander verheirateter Personen gleichkommt.

Entscheidungen
3