Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Gemäß dem § 290 Abs 1 StPO wird das Ersturteil dahin ergänzt, daß den nachstehenden Angeklagten auch die (weiteren) Vorhaftzeiten, und zwar dem Angeklagten Alois B vom 3.Juni 1984, 0.38 Uhr, bis 3.Juni 1984, 3 Uhr, und dem Angeklagten Leopold C vom 3.Juni 1…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt: 1. der am 27.Jänner 1963 geborene Werner A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und Z 2 StGB (Punkt A I des Urteilssatzes), des Vergehens der Unterschlagung nach dem § 134 Abs…
Rechtliche Beurteilung Alois B verübte die vom Schuldspruch erfaßten Diebstahlstaten am 12. Juni 1975, im Oktober oder November 1981 und am 2.Juni 1984. Er wendet nunmehr ein, daß nach Begehung der Tat am 12.Juni 1975 die fünfjährige Verjährungsfrist abgelaufen und demgemäß die Strafbarkeit erloschen sei. Dabei berücksich…