Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der Tagessatz der verhängten Geldstrafe auf 1.500 (eintausendfünfhundert) S herabgesetzt. Im übrigen wird der Berufung nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO. fallen dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittelv…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Notar Dr. Kurt A des Vergehens der Untreue nach dem § 153 Abs. 1 und Abs. 2 StGB. schuldig erkannt, weil er in den Jahren von 1967 bis 1970 (in Wien) teils als Gerichtskommissär, somit als Beamter, die ihm teils durch behördlichen Auftrag, teils durch R…
Rechtliche Beurteilung Diesen Ausführungen ist zu erwidern: Den Tatbestand der Untreue nach dem § 153 Abs. 1 StGB. verantwortet, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich mißbraucht und dadurch …