JudikaturJustizRS0091930

RS0091930 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. September 1989

Bei Massendelikten kommt der Generalprävention erhöhte Bedeutung zu. Die Bestimmung des § 42 StGB darf keinesfalls als eine Art Freibrief für die sanktionslose Begehung von geringfügigen Ladendiebstählen verstanden werden.

Entscheidungen
4