JudikaturJustizRS0091795

RS0091795 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Oktober 2020

Zu den Begriffen "Begehungsort" im Sinne des § 37 StG (nunmehr § 67 StGB) und "Tatort" im Sinne des § 51 StPO im allgemeinen und bei Distanzdelikten und Delikten, bei denen die das Tatbild des Deliktes erfüllende Verhaltensweise des Täter sich über mehrere Orte erstreckt, im besonderen.

Entscheidungen
8