RS0091574 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Erst ein Wohlverhalten während eines der Rückfallsverjährungsfrist des § 39 Abs 2 StGB entsprechenden Zeitraumes kann den Milderungsgrund nach § 34 Z 18 StGB begründen.
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Erst ein Wohlverhalten während eines der Rückfallsverjährungsfrist des § 39 Abs 2 StGB entsprechenden Zeitraumes kann den Milderungsgrund nach § 34 Z 18 StGB begründen.