Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Franky A wird teilweise Folge gegeben und, hinsichtlich des Angeklagten Andreas B gemäß § 290 Abs 1 StPO., das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, I. im Ausspruch, daß die Angeklagten dadurch, daß sie sich am 29. August 1982 mit einer aufg…
Text Gründe: Der am 14. August 1966 geborene Franky A und der am 20. August 1965 geborene Andreas B wurden (zu A, B und C) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Raubs nach §§ 142 Abs 1, 143, 15 StGB , B teils als Gehilfe nach § 12 StGB , sowie (zu I) des Vergehens nach § 36 Abs…
Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte A in den Schuldsprüchen wegen versuchten schweren Raubs (B I und II) und verbrecherischen Komplotts (F I, II 1 und 2) mit einer auf die Z 5 und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Die am 30. Juli 1982 verübte, ihm als versuchter schwe…