Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Gemäß § 290 Abs. 1 StPO wird jedoch das angefochtene Urteil im Ausspruch über die Vorhaftanrechnung dahin ergänzt, daß gemäß § 38 Abs. 1 Z 1 StGB die (inländische) Vorhaft vom 29. Oktober 1979, 17 Uhr 30, bis zum 31. Oktober 1979, 16 Uhr 30, sowie weiters d…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27. September 1958 geborene Maschinenschlosser Rudolf A, ein österreichischer Staatsbürger, I./ des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG, II./des Vergehens nach § 14 Abs. 1, erster Fall, SGG und III./des Vergehens nach § 16 Abs. 1 Z 2 SGG schuldig erkann…
Rechtliche Beurteilung Unter dem Gesichtspunkt einer Urteilsnichtigkeit nach der Z 11 des § 281 Abs. 1 StPO rügt der Beschwerdeführer überdies, daß die über ihn verhängte Freiheitsstrafe nicht gemäß § 43 Abs. 1 StGB bedingt nachgesehen wurde. Damit bringt er aber den behaupteten Nichtigkeitsgrund nicht zur gesetzmäßigen A…