Spruch Die Strafverfügung des Strafbezirksgerichtes Wien vom 29. August 1988, GZ 7 U 2430/88-3, mit welcher Ernestine S*** des Vergehens der versuchten Entwendung nach §§ 15, 141 StGB schuldig erkannt wurde, verletzt das Gesetz im § 42 StGB. Gemäß § 292 StPO wird diese Strafverfügung aufgehoben und das Str…
Text Gründe: Die am 24.Feber 1914 geborene, zur Tatzeit 74-jährige Pensionistin Ernestine S*** wurde mit Strafverfügung des Strafbezirksgerichtes Wien vom 29.August 1988, GZ 7 U 2430/88-3, des Vergehens der versuchten Entwendung nach §§ 15, 141 (Abs. 1) StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstra…
Rechtliche Beurteilung Diese - am 6.Oktober 1988 in Rechtskraft erwachsene - Strafverfügung verletzt, wie der Generalprokurator in seiner gemäß § 33 Abs. 2 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde im Ergebnis zutreffend geltend macht, das Gesetz in der Bestimmung des § 42 StGB. Angesichts der in § 141 Abs. 1 StGB normierten …