Spruch Das Urteil des Landesgerichtes Linz als Berufungsgericht vom 25. April 1985, AZ 31 Bl 34/85, verletzt insoweit, als der Angeklagte Gerhard A in Stattgebung seiner Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichtes Linz vom 24.Oktober 1984, GZ 18 U 766/84-6, von der Anklage, er habe am 18.März 1984 in Li…
Text Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Linz vom 24.Oktober 1984, GZ 18 U 766/84-6, wurden der am 14.September 1964 geborene Gerhard A sowie sein Zwillingsbruder Mario A des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu Geldstrafen verurteilt. In Stattgebung der von be…
Rechtliche Beurteilung Der Freispruch des Angeklagten Gerhard A durch das Berufungsgericht steht mit dem Gesetz nicht im Einklang: Gemäß § 42 Abs. 1 StGB ist eine von Amts wegen zu verfolgende, nur mit Geldstrafe, mit nicht mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit einer solchen Freiheitsstrafe und Geldstrafe bedrohte …