JudikaturJustizRS0091342

RS0091342 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juli 1981

Die Herausnahme von Fakten aus einer vom Erstgericht vorgenommenen globalen Unterstellung der Taten unter einen Tatbestand (hier: des Betruges) und deren Zuordnung zu einem weiteren zusätzlichen (hier: jenem der Untreue) bietet zu keiner erschwerenden Wertung im Rahmen des § 33 Z 1 StGB Anlaß (teilweise Umqualifizierung auf Grund des Nichtigkeitsbeschlusses des Angeklagten).

Entscheidungen
8