RS0091276 – OGH Rechtssatz
RS0091276 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei einem Sexualdelikt (hier: § 207 Abs 1 StGB) kann darin, daß die Tat keinen (materiellen) Schaden verursachte, kein zusätzliches milderndes Moment erblickt werden.
RS0091276 – OGH Rechtssatz
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Bei einem Sexualdelikt (hier: § 207 Abs 1 StGB) kann darin, daß die Tat keinen (materiellen) Schaden verursachte, kein zusätzliches milderndes Moment erblickt werden.