JudikaturJustizRS0091264

RS0091264 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juli 1991

Bei Umwandlung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe zunächst in den Entscheidungsgründen Anführung der den Umständen nach angemessenen Freiheitsstrafe und sodann auf deren Basis Festsetzung der Anzahl der Tagessätze.

Entscheidungen
8