Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Gemäß § 290 Abs 1 StPO wird das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch, der Angeklagte habe das ihm zur Last gelegte Vergehen des Diebstahls teils unter Ausnützung einer Gelegenheit, die durch eine ihm aufgetragene Arbeit ges…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Rudolf A des Vergehens des schweren Diebstahls nach § 127 Abs 1, Abs 2 Z. 3, 128 Abs 1 Z. 4 StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, am 4.März 1985 in Graz fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz weggenommen zu haben, sich durch di…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft mit seiner auf § 281 Abs 1 Z. 5, 9 (lit a) und 10 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde lediglich die Feststellung des Umfanges der Diebsbeute im Urteilsfaktum 2 (soweit er nicht von ihm zugegeben wurde), wobei er (insoweit inkonsequent) in seinem Rechtsmittelantrag in erste…