JudikaturJustizRS0089780

RS0089780 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Februar 2023

Als Bestimmungshandlung kommen alle Verhaltensweisen in Betracht, die den (oder zumindest einen) Anstoß zur Tatausführung geben können, wozu ein bloßes Ersuchen, Anraten oder eine Aufforderung ausreicht.

Entscheidungen
4