JudikaturJustizRS0089776

RS0089776 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2023

Ein Ausländer muss bei längerer Aufenthaltsdauer in Österreich (hier: bereits vier Jahre) sich dem allgemeinen österreichischen (Unrechtsbewusstsein) Rechtsbewusstsein anpassen.

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5