Spruch I/ Den Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Dipl.Ing. Adolf A, Ing. Otto B, Ing. Johann D, Dipl.Ing. Edmund E, Eduard Harald H und Friedrich I wird teilweise und der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Ing. Fritz F zur Gänze Folge gegeben, das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt …
Text Gründe: A/ Das Schöffengericht erkannte mit dem angefochtenen Urteil schuldig: 1. den am 24.Oktober 1940 geborenen Beamten der GEMEINDE WIEN und Vorstandsdirektor der 'AKH K-AG.' (im folgenden kurz: K) Dipl.Ing. Adolf A a) des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB (Punkt A…
Rechtliche Beurteilung I. Zum Nichtigkeitsgrund der Z 3 des § 281 Abs 1 StPO: Unter Anrufung dieses Nichtigkeitsgrundes, den der Beschwerdeführer allerdings selbst nur 'analog' heranziehen zu können vermeint, rügt der Angeklagte A seinen Schuldspruch zu den Punkten F/ und G/ des Urteilssatzes, weil das Gericht damit gegen…