JudikaturJustizRS0089179

RS0089179 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Juni 1995

Allgemein anerkannt ist, daß das Maß der objektiv gebotenen Sorgfalt unter anderem durch den Vertrauensgrundsatz begrenzt wird. Dieser zunächst für den Straßenverkehrsbereich nach § 3 StVO geltende Grundsatz wurde per analogiam auch für andere Lebensbereiche herangezogen, so insbesondere auch für die Fälle arbeitsteiligen Zusammenwirkens mehrerer.

Entscheidungen
3