JudikaturJustizRS0089146

RS0089146 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 1995

Ein Handeln in Ausübung des § 86 Abs 2 StPO ist kein rechtswidriger Angriff auf die Freiheit; Notwehr dagegen ist ausgeschlossen.

Entscheidungen
5