JudikaturJustizRS0088776

RS0088776 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Juli 2018

"Unmittelbar drohend" ist ein rechtswidriger Angriff erst, sobald die Gefahr des Angriffes und die Notwendigkeit einer abwehrenden Reaktion eindeutig sind (Nowakowski im WK RdZ 15 zu § 3).

Entscheidungen
4