JudikaturJustizRS0088252

RS0088252 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 1985

Der Wert des (nicht mehr ergriffenen) Suchtgifts ist dort, wo es einen auf einem erlaubten Markt gebildeten Preis nicht gibt, der illegale Detailhandelspreis, mithin nichts anderes als der jeweilige Schwarzmarktpreis.

Entscheidungen
4