JudikaturJustizRS0088156

RS0088156 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juni 1996

Werden bezüglich derselben Suchtgiftmenge mehrere selbständige Taten verübt, ist für jeden Täter (Täterkreis) der aus seiner Straftat erzielte Erlös für verfallen zu erklären oder bei Nichtergreifung in dieser Höhe die (Verfallsersatz-Geldstrafe) Geldstrafe zu verhängen.

Entscheidungen
24