Spruch Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerden wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch der * B* und der * D*, demgemäß auch im diese Angeklagten betreffenden Strafausspruch, und im Verfallserkenntnis aufgehoben und es wird im Umfang der Aufhebung in der Sache selbst …
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurden * K* (abweichend von der in Richtung des Finanzvergehens des Abgabenbetrugs nach § 39 Abs 1 lit a FinStrG idF vor BGBl I 2019/62 erhobenen Anklage [ON 28]) des Finanzvergehens des Schmuggels nach §§ 13, 35 Abs 1 lit a FinStrG (I/1), * B* (abweichend …
Rechtliche Beurteilung [4] Dag egen richte n sich vom Angeklagten * K* aus Z 5 und 11 und von der Angeklagten * D* aus Z 3 und 5, jeweils des § 281 Abs 1 StPO, erhobene Nichtigkeitsbeschwerden. [5] Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerden überzeugte sich der Oberste Gerichtshof, dass dem angefochtenen Urteil nicht gelte…