JudikaturJustizRS0088011

RS0088011 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. August 2021

§ 12 Abs 3 Z 3 SGG normiert, bezogen auf den Grundtatbestand des § 12 Abs 1 SGG, eine Deliktsqualifikation. Als solche kann sie dem Täter daher nur dann angelastet werden, wenn sich sein (zumindest bedingter) Vorsatz (auch) darauf bezogen hat, das Suchtgiftverbrechen mit Beziehung auf eine übergroße Suchtgiftmenge zu begehen.

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10