JudikaturJustizRS0087932

RS0087932 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Mai 1997

Gewerbsmäßigkeit nach § 12 Abs 2, erster Fall, SGG erfordert, daß sich die Absicht der Täter - nicht unbedingt ausschließlich, aber doch auch - auf die wiederkehrende Begehung von strafbaren Handlungen bezieht, die jeweils für sich allein als Suchtgiftverbrechen nach dem § 12 Abs 1 SGG zu beurteilen sind.

Entscheidungen
2