RS0087932 – OGH Rechtssatz
RS0087932 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Gewerbsmäßigkeit nach § 12 Abs 2, erster Fall, SGG erfordert, daß sich die Absicht der Täter - nicht unbedingt ausschließlich, aber doch auch - auf die wiederkehrende Begehung von strafbaren Handlungen bezieht, die jeweils für sich allein als Suchtgiftverbrechen nach dem § 12 Abs 1 SGG zu beurteilen sind.