JudikaturJustizRS0087857

RS0087857 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 2014

Das Verbrechen nach § 12 Abs 1 SGG ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt, welches weder den Eintritt einer Gemeingefahr, noch einen diesbezüglichen konkreten Gefährdungsvorsatz erfordert, weshalb sich in diese Richtung gehende Feststellungen erübrigten (SSt 57/29).

Entscheidungen
5