RS0087857 – OGH Rechtssatz
RS0087857 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das Verbrechen nach § 12 Abs 1 SGG ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt, welches weder den Eintritt einer Gemeingefahr, noch einen diesbezüglichen konkreten Gefährdungsvorsatz erfordert, weshalb sich in diese Richtung gehende Feststellungen erübrigten (SSt 57/29).