JudikaturJustizRS0087608

RS0087608 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 1997

Besteht der administrative Leistungsbescheid aus mehreren, in einzelne Punkte gegliederten, sachlich selbständigen und voneinander trennbaren Teilen, tritt er nur im Umfang der Antragstellung bei Gericht außer Kraft.

Entscheidungen
2