JudikaturJustizRS0087607

RS0087607 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 2021

Es kommt im jeweils zu prüfenden Einzelfall darauf an, ob der Wegehalter die ihm zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um eine gefahrlose Benützung gerade dieses Wegs sicherzustellen.

Entscheidungen
28