JudikaturJustizRS0087596

RS0087596 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juni 2010

Bei der Beurteilung der unabweislichen Notwendigkeit eines Wohnsitzwechsels muss jede Art der Benötigung des Bestandgegenstandes berücksichtigt werden, die sich für den Vermieter aus einem wichtigen persönlichen oder wirtschaftlichen Bedürfnis ergibt, das nur durch Benützung der gekündigten Wohnung befriedigt werden kann.

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2