Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit S 6.499,20 (darin enthalten S 1.083,20 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Rechtsmit…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte der Beklagten die in seinem Wohnungseigentum stehende Wohnung zum 30.4.1995 auf. Als Kündigungsgrund machte er Eigenbedarf gemäß § 30 Abs 2 Z 8 MRG geltend, wozu er ausführte, die Wohnung für sich selbst zu benötigen, weil er seinen Ruhestand in W***** verbr…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Beklagten gegen diesen Aufhebungsbeschluß ist berechtigt, führt aber entgegen den Intentionen der Rechtsmittelwerberin zur Abänderung der angefochtenen Entscheidung im Sinne einer Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils. Der erkennende Senat billigt ebenso wie das Gericht zwei…