Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Die Berufung wird zurückgewiesen. Gemäß § 390 a StPO fallen der Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde die Angeklagte Heidelinde L*** - in einem auf Grund der Konnexitätsbestimmung des § 53 Abs. 4 FinStrG (idF vor der FinStrGNov 1985) gegen sie eingeleiteten gerichtlichen Finanzstrafverfahren - des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 3 in Verbin…
Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs. 1 Z 5 sowie 9 lit a und b StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten gegen dieses Urteil kommt keine Berechtigung zu. Die Behauptung der Beschwerdeführerin (Punkt I 1 der Rechtsmittelschrift), das Schöffengericht habe den Schuldspruch prozeßordnungswidrig auf ihre Anga…