JudikaturJustizRS0087418

RS0087418 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Januar 1976

§ 5 StVG stellt ein - sogar gegen den Willen des Verurteilten wirksames - Verbot der Strafvollstreckung in einer Strafvollzugsanstalt auf, während § 6 StVG ins pflichtgemäße Ermessen des Gerichtes gestellte Strafaufschubsgründe normiert.