Spruch I. Der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird zur Gänze, jener der Finanzstrafbehörde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil im Ausspruch einer Wertersatzstrafe hinsichtlich des zu 4 angeführten Personenkraftwagens und einer diesbezüglichen Ersatzfreiheitsstrafe aufgehoben…
Text Gründe: Der am 6. Oktober 1937 geborene Angestellte Egon K*** wurde des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 11, zweiter Fall, 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt, weil er zu verschiedenen Zeitpunkten des Jahrs 1977 in Wien vorsätzlich und g…
Rechtliche Beurteilung Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ist zur Gänze, diejenige des Zollamts ist zum Teil berechtigt. Festgestelltermaßen stehen die im Urteilsspruch angeführten Personenkraftwagen, soweit überhaupt noch existent, im Eigentum schuldloser Dritter (S. 553 Band I). Es liegen demnach grundsätzlich die im…