Spruch Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und die Geldstrafe auf 750.000 (siebenhundertfünfzigtausend) Schilling, für den Fall der Uneinbringlichkeit 3 (drei) Monate Ersatzfreiheitsstrafe, herabgesetzt. Im übrigen wird der Berufung nicht Folge gegeben. Gemäß dem § 390 a StPO. fallen dem Angeklagten …
Text Gründe: Das Schöffengericht erkannte den Geschäftsführer Helmut A der Vergehen der (teils vollendeten und teils versuchten) Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1, Abs. 3 lit. a und 13 FinStrG. sowie § 33 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 lit. b FinStrG. schuldig und verurteilte ihn unter Anwendung des § 21 …
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Obersten Gerichtshof bereits mit dem in nichtöffentlicher Beratung gefaßten Beschluß vom 26.Juni 1980, GZ. 13 Os 79/80-5, aus dem sich auch der entscheidungswesentliche Sachverhalt ergibt, zurückgewiesen. Im Gerichtstag war demnach über die Berufung zu entscheide…