JudikaturJustizRS0087036

RS0087036 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Oktober 2022

Wurde die Abgabenverkürzung in Form ungerechtfertigter Abgabengutschriften (durch Vorsteuerabzug) bewirkt, so verdrängt der hiedurch vollendete Tatbestand des § 33 Abs 1 FinStrG als ein die spätere Stufe einer weitergehenden Beeinträchtigung des geschützten Rechtsguts erfassendes Delikt jenen des § 33 Abs 2 a als des bezüglichen Durchgangsdelikts.

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6