JudikaturJustizRS0086997

RS0086997 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2009

Der strafbestimmende Wertbetrag ist eine außerhalb des jeweiligen Tatbestands gelegene, ausschließlich objektive (zusätzliche) Strafbarkeitsvoraussetzung, welche strafbarkeitseinschränkend wirkt und darum zum Schuldprinzip (§ 4 StGB, § 6 FinStrG) nicht im Widerspruch steht.

Entscheidungen
15