JudikaturJustizRS0086854

RS0086854 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 2011

Die FinStrGNov 1985 hat (ua) die vordem normiert gewesene gerichtliche Strafbarkeit solcher Fälle einer Abgabenhehlerei oder Monopolhehlerei, in denen diese rechtliche Qualität der Tat ausschließlich durch jene der betreffenden Vortat begründet worden war (objektive Konnexität), beseitigt.

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4