JudikaturJustizRS0086837

RS0086837 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 1991

Strafbestimmend ist die Höhe des Verkürzungsbetrages zur Zeit dieser Verkürzung, und nicht etwa das Ausmaß der betreffenden Abgabenschuld zu irgend einem späteren Zeitpunkt; für eine "Gesamtwürdigung" des Täterverhaltens im Tatzeitraum durch die Berücksichtigung einer "Schadensgutmachung" im Weg einer "Kompensation" ist insoweit kein Raum.

Entscheidungen
2