Spruch Aus Anlass der Revision werden die Urteile der Vorinstanzen sowie das ihnen vorangegangene Verfahren als nichtig aufgehoben und die Klage zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger die mit EUR 242,93 (darin EUR 40,49 USt) bestimmten anteiligen Kosten des Berufungsverfahrens und die…
Text Begründung: Der am 25. 4. 1939 geborene Kläger ist bosnischer Staatsbürger. Er war in Österreich von 1969 bis 1978 mit Unterbrechungen als Arbeiter in verschiedenen Branchen und Funktionen (Bau, Fleischhauerei) - stets unselbständig - erwerbstätig. Im März 1978 erwarb er letztmals Versicherungszeite…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber gesteht zwar ausdrücklich zu, dass im AbkSozSi mit Bosnien-Herzegowina (BGBl III 229/2001), das über kein Schlussprotokoll mehr verfüge, keine Regelung dahin enthalten sei, ob bzw inwieweit im anderen Vertragsstaat erworbene Versicherungszeiten für die Feststellung der Leistungsz…