JudikaturJustizRS0086434

RS0086434 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2018

§ 133 Abs 2 GSVG in der Fassung der 19. Nov (BGBl 1993/336) lässt bei der Beurteilung der dauernden Erwerbsunfähigkeit von Kleingewerbebetreibenden nur mehr eine qualifizierte Verweisung zu, wie dies bei unselbständig Erwerbstätigen schon vor dem fünfzigsten Lebensjahr der Fall ist. Ein Tätigkeitsschutz besteht jedoch zwischen dem fünfzigsten und dem fünfundfünfzigsten Lebensjahr nicht.

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