JudikaturJustizRS0086371

RS0086371 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Januar 1988

Beim Tatbild des Schmuggels im Sinne des § 35 Abs 1 FinStrG ist die tatsächliche Verkürzung von Abgaben nicht Tatbestandsvoraussetzung, mag eine Verkürzung auch notwendige Folge des vollendeten Schmuggels sein.

Entscheidungen
7