JudikaturJustizRS0086370

RS0086370 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 1998

Auch im Finanzstrafrecht kann sich die Beurteilung, was unter unbedeutenden Folgen zu verstehen ist, nicht wesentlich von den für Vermögensdelikten entwickelten Kriterien entfernen.

Entscheidungen
4