JudikaturJustizRS0086352

RS0086352 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 1982

Anrechnung einer im Ausland in einem Verfahren auch wegen der nunmehr urteilsgegenständlichen Finanzvergehen erlitten (und im Ausland ebenfalls angerechneten) Vorhaft schon nach lit a (und nicht nach lit b) des § 23 Abs 4 FinStrG.

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2