Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Gemäß § 290 Abs 1 StPO wird jedoch das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch über die gewerbsmäßige Begehung des Schmuggels durch die Angeklagten Albert A und Antonius B, in der rechtlichen Beurteilung dieser ihrer Tat auch n…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden neben dem während dieses Rechtsmittelverfahrens verstorbenen Jan Dirk C auch die weiteren niederländischen Staatsangehörigen Albert A (im Urteil: D) und Antonius B des Verbrechens nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG und des Finanzvergehens des Schmuggels nach §§ 35 …
Rechtliche Beurteilung Den Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten A und B gegen dieses Urteil kommt keine Berechtigung zu. I. Der Beschwerdeführer Albert A macht die Nichtigkeitsgründe nach § 281 Abs 1 Z 9 lit. a und lit. b StPO geltend. Soweit seine Beschwerde auf Z 10 der vorerwähnten Verfahrensbestimmung gestützt war,…