Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Aus deren Anlaß wird gemäß § 290 Abs. 1 StPO das angefochtene Urteil, das im übrigen (Schuldsprüche A I und II, B 4, im Ausspruch über den strafbestimmenden Wertbetrag zur Faktengruppe A, im - den Angeklagten Otto M***** betreffenden - Freispruch und im Aus…
Text Gründe: Der am 15.Dezember 1941 geborene Kaufmann Johann S***** wurde (A) des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach (richtig:) §§ 33 Abs. 1 und 13 FinStrG, (B) des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach (richtig:) § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG schuldig…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft seine Schuldsprüche mit einer auf § 281 Abs. 1 Z 5, 9 lit. a und b StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, überdies den Strafausspruch mit Berufung. Der Mängelrüge (Z 5) zuwider trifft es zunächst nicht zu, daß die tatrichterlichen Feststellungen zur Frage der Verantwortlich…