JudikaturJustizRS0086256

RS0086256 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 1985

Ein nach Vollendung eines Schmuggels - ohne vorausgegangene Zusage einer Mithilfe - geleisteter Beitrag zur Verwertung des Schmuggelguts ist nicht unter §§ 11 dritter Fall, §35 Abs 1 FinStrG zu subsumieren, sondern als Abgabenhehlerei (§ 37 FinStrG) zu beurteilen.

Entscheidungen
2