Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil, das in Ansehung eines Zuspruches von S 30.156,65 brutto und S 4.266,80 netto samt 4,5 % Zinsen seit 1. 5. 1996 bestätigt wird, wird darüber hinaus dahin abgeändert, daß das (weitere) Mehrbegehren von S 22.653,-- samt 4,5 % Zinsen …
Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerberin bezweifelt nicht, daß auf die Beschäftigung des Klägers das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz anzuwenden sei (§ 1 Abs 1 AÜG), sodaß diesbezüglich auf die Ausführungen der Vorinstanzen verwiesen werden kann. Es ist im Revisionsverfahren auch nicht mehr strittig, daß auf die Bekla…